Die Wohnanlage von 1925, Robert-Fischer-Straße 1-14, Berliner Straße 133 und 135 in Gera ist nach dem Thüringer Denkmalschutz- gesetz (ThSchG) §2 Abs. 1 ein „Kulturdenkmal aus geschichtlichen wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen“
Beinhaltet sind die 12 Mittelhäuser (je 4WE), 4 Eckhäuser (3WE) sowie Freiräume, hierzu zählen Wegeführungen, Vorgärten, rückwärtige Nutzgärten mit Schuppen und der Straßenraum mit Kleinpflaster und Alleebepflanzung.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens war die Einholung der denkmalpflegerischen Erlaubnis mit Aufstellung und Einreichung einer denkmalpflegerischen Zielstellung Voraussetzung.
Die komplette grundhafte Sanierung des bebauten Straßenzuges mit Wohngebäuden, rückwärtigen Schuppen sowie des kompletten Freiraums mit Bepflanzung, Trottoirs, Straße und Straßenbeleuchtung wurde unter Beachtung der Auflagen der unteren Dankmalschutz- behörde durchgeführt. Die Fassadengestaltung erfolgte unter Beibehaltung des mono- chromen Charakters der Mittelgebäude mit einem strahlend leuchtenden Ockerfarbton, die Eckgebäude in einem Erdbraun- farbton, die Sockel jeweils um 2 Tonstufen dunkler als der Fassaden- farbton.
Die Neugestaltung der Wohnungsgrundrisse der 12 Mittelhäuser mit 3-5WE je nach Wohnungszuschnitt und der 4 Eckhäuser mit je 3WE orientierte sich an dem heutigen Standard des Wohnungsbaus.
Für die gelungene Komplettsanierung des Ensembles wurde die 1998 abgeschlossene Baumaßnahme mit dem Denkmalpflegepreis der Stadt Gera ausgezeichnet.
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